Wann kann ich mit dem Unterricht anfangen?
Nach erfolgreicher Anmeldung, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und stehen dann erstmal auf der Warteliste. Sobald dann ein Platz für Sie frei wird, werden Sie von der Lehrkraft kontaktiert und zum Unterricht eingeladen.
In der Regel starten neue Unterrichte immer zum Schuljahresanfang bzw. Schulhalbjahresanfang.
Wie kommt der „Vertrag“ zustande?
Nach §1 Abs. 3 entsteht die Gebührenpflicht mit Aufnahme des Unterrichts
Sie melden sich oder Kind zum Unterricht an, sobald dann der Unterricht stattfindet wird Ihnen der Gebührenbescheid per Post zugesendet
Wie teuer ist der Unterricht?
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Unterrichtsgebühren |
Schüler Jahresgebühr |
Erwachsene Schüler Jahresgebühr |
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Musikalische Früherziehung Eltern-Kind-Kurs (Musikmäuse) |
162,00 € |
- |
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Instrumentenkarussell |
330,00 € |
- |
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Einzelunterricht 30 Minuten |
492,00 € |
693,00 € |
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Einzelunterricht 45 Minuten |
648,00 € |
945,00 € |
Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie auch in unserer Gebührensatzung.
Wann ist die Gebühr zu zahlen?
Sie können sich entscheiden, ob Sie die Jahresgebühr in monatlichen oder in 4 Raten abbezahlen wollen.
Wie kann ich den Unterricht kündigen?
Kündigungen sind in der Regel zum Schuljahresende (31.07.) oder zum Schulhalbjahresende (31.01.) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Wenn Sie den Unterricht zum 31.07. kündigen wollen, muss diese schriftlich bis zum 30.04. in der Musikschule eingehen.
Wenn Sie den Unterricht bis zum 31.01. kündigen wollen, muss diese schriftlich bis zum 31.10. in der Musikschule eingehen.