Liebe SchülerInnen und liebe Eltern,
Im neuen Jahr 2022 ist der Einzelunterricht an der Kreismusikschule Kon.centus vorläufig vom 03.01.2022 bis zum 14.01.2022- lt. Anordnung des Landrates- wieder möglich. Alle bestehenden Beschränkungen zum Betreten der Musikschule bleiben davon aber unberührt. Das heißt, SchülerInnen bis 18 Jahre sind von der 2G+ Regel befreit, wenn Sie an der allgemeinbildenden Schule der Teststrategie unterliegen und den entsprechenden Nachweis vorlegen. SchülerInnen über 18 Jahre unterliegen der 2G+ Regel, d. h. sie müssen zum Besuch der Musikschule geimpft oder genesen sein UND ein aktuell gültiges Testzertifikat vorlegen. Besucher der Schule (Instrument oder Anmeldung abgeben, Kind bringen bis zur Tür des Unterrichtsraumes) sind 2G-pflichtig.